ZIVILRECHT
"Einen Rechtsstreit gewinnt man mit Erfahrung, Kompetenz und der besten Strategie. Vor allem aber mit Leidenschaft"
Im unternehmerischen Bereich beraten wir sowohl inhabergeführte Firmen als auch Gesellschaften mit einigen hundert Mitarbeitern in sämtlichen Bereichen des nationalen aber auch internationalen Wirtschafts- und Arbeitsrechts. Selbstverständlich vertreten wir auch Privatmandanten auf diesen und allen anderen Gebieten des Zivilrechts, mit Ausnahme des Erbrechts und des Familienrechts.
GLÜCKSSPIELRECHT
Des Weiteren vertreten wir unsere Klienten auch im Bereich des staatlich reglementierten Glücksspielrechts. Insbesondere aufgrund der immer weiter fortschreitenden Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben bedarf die Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden zur Erlangung von Genehmigungen immer mehr einer kompetenten anwaltlichen Begleitung und Beratung. Wir setzen hier die Interessen unserer Mandanten gegenüber den Genehmigungsbehörden bestmöglich durch und verhelfen ihnen so zum maximalen wirtschaftlichen Erfolg.